Gesetzliches Pensionssystem

In den meisten Ländern wird bei der Altersvorsorge von einem sogenannten Säulenmodell gesprochen. In der Vergangenheit beruhte dieses Modell vor allem in Ländern mit dem Umlageverfahren auf einer Säule – der gesetzlichen /staatlichen Pension. Durch die demographische Entwicklung und die sich daraus ergebende Belastung auf den Staat – kam es / kommt es / wird es kommen – zu einer Neuüberdenkung des vorhandenen Systems. Aus einer Säule wurden auf einmal drei: die gesetzliche Pension, die betriebliche Pension sowie die private Vorsorge.

Die gesetzliche Pension ist recht schnell erklärbar. Wie in der Vergangenheit wird auch zukünftig der Staat an seine Pensionisten, welche die Anspruchsvoraussetzungen hierbei erfüllen, eine Pension ausbezahlen. Die Höhe der Pensionszahlungen wird jedoch maßgeblich geringer ausfallen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Bei den meisten Personen wird eine recht hohe Pensionslücke entstehen. Diese Lücke wird mit zwei anderen „Säulen“ versucht zu schließen – der betrieblichen  und der privaten.

Wie bereits aus den meisten Pensionsreformen ersichtlich, wird die staatliche Vorsorge zunehmend reformiert. Die einzelnen Staaten, hier vor allem jene welche eine sehr stark ausgeprägtes Umlageverfahren haben, können sich diese Zahlungen in der Höhe wie dies in der Vergangenheit der Fall war einfach nicht mehr leisten. Die Staatsschuldenproblematik ist sicherlich ein Grund dafür, jedoch nicht der Hauptgrund. Vielmehr ist es die demographische Entwicklung. Aufgrund des medizinischen sowie technischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung – sodass sich der Zeitraum der Ruhephase ohne Reform verlängert. Aus diesem Grunde wird es zukünftig in allen Ländern – wirklich in allen Ländern – zu einer Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalter kommen. Der zweite sich für den Staat negative Aspekt ist die Geburtenrate. Die meisten westlichen Länder würden ohne Zuwanderung Bevölkerungsmäßig schrumpfen. Diese Voraussetzung könnte das Ende eines Umlageverfahrens, so wie wir es derzeit kennen, bedeuten. Vor allem in der Kinderpolitik sowie der Zuwanderungspolitik werden die betroffenen Länder enorm gefordert werden!

Weiters liegen die Risiken der gesetzlichen Pension bei der Gesetzgebung bzw. beim Staat selbst. Mittels einer Pensionsreform kann der Staat die Pensionsgegebenheiten relativ schnell ändern. In den meisten Fällen wird dies eine Änderung auf Kosten der Bevölkerung / der (zukünftigen) Pensionisten sein. Die staatliche Pension wird sich den demographischen Bedingungen anpassen müssen. Die meisten staatlichen Pensionen sind auf den Umlageverfahren aufgebaut, sodass eine die notwendigen Änderungen grundsätzlich von der demographischen Entwicklung abhängig sind. Eine Anpassung ist unbedingt  notwendig, ansonsten kommt es später noch schlimmer. Wird das Pensionssystem nicht angepasst kommt es in der Regel zu einer steigenden Staatsverschulden, welche in einen Staatsbankrott ausufern kann. Aus diesem Grund ist es gut, dass der Staat nach seinen Verhältnissen lebt und seine Verpflichtungen den Gegebenheiten anpasst – Lieber 80% auf die gesamte Laufzeit bekommen als 100% in den ersten 3 Jahren und danach nichts mehr! Wie sich ein Staatsbanktrott / Teilweiser Staatsbanktrott auf die Höhe der jeweiligen staatlich ausbezahlen Pensionen auswirkt konnte man in den letzten Jahren leider eindrucksvoll an bestimmten Ländern (z.B. Griechenland) sehen.

Die gesetzliche Pension wird zunehmend an Bedeutung verlieren, jedoch stellt sie noch immer den Großteil des „Ruhestandsgeltes“ dar. Aus sozialen Gründen / Gegebenheiten wird sie immer eine gewisse / beachtliche Rolle spielen.



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