Rentenantrittsalter

Wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, stellt das Pensionsantrittsalter jenen Zeitpunkt dar, zudem man in Pension geht. Vor allem in Ländern, wo das Pensionssystem auf einem Umlageverfahren beruht spielt dies eine große Rolle. Je höher hierbei das Pensionsantrittsalter ist, desto kürzer ist der Zeitraum der Pension bzw. desto weniger muss der Staat auszahlen. Bei kapitalbasierenden Systemen spielt das Pensionsantrittsalter eine geringere Rolle. Vielmehr geht man, wenn man nur von einem solchen System lebt, dann in Pension, wenn man genug Kapital als Vorsorge aufgebaut bzw. von den monatlichen Auszahlungen leben kann. Hier findet man auch den stärksten Kritikpunkt an einem reinen kapitalbasierenden System – gelingt es einem nicht bis zu einem Zeitpunkt, zudem man gerne in Pension gehen würde genug anzusparen – wobei hier auch Sondereffekte (Börsencrash …  angesparte Kapital wird wesentlich weniger) eine wichtiger Rolle spielen können – so kann es sein, dass man auch im hohen Alter noch Arbeiten muss um sich somit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Betrachtet man beim Pensionsantrittsalter die Länder mit einem Umlageverfahren, hierbei wären vor allem europäische Länder ein sehr guter Vergleichswert, so wird man schnell feststellen, dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter vom wirklichen (effektiven) Antrittsalter abweicht. Bei der Betrachtung muss man auch zwischen Männern und Frauen unterscheiden. In einigen Ländern dürfen Frauen früher in Pension gehen als Männer und dass obwohl sie eine längere Lebenserwartung aufweisen! In den meisten Ländern wo dies noch der Fall ist, kommt es in den nächsten Jahren / Jahrzehnten zu einer Angleichung. Der Durchschnittliche Pensionsantrittsalter in der EU beträgt knapp 64 Jahre bei den Männern und zirka 62 bei den Frauen – sodass sich ein Gesamtdurchschnitt von 63 Jahren ergibt.

Beim effektiven Pensionsantrittsalter sieht jedoch anders aus. Die meisten Personen, welche vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension gehen, machen dies aufgrund von Sonderregelungen (Berufe mit starker körperlicher Betätigung – Schwerarbeiter)  somit / oder aus gesundheitlichen Gründen, oder sie erfüllen die nötigen Voraussetzungen für eine frühzeitige Pension (lange Versicherungsdauer), und / oder sie nehmen Abschläge in Kauf. Das durchschnittliche effektive Pensionsantrittsalter liegt ca. 2 Jahre unter dem gesetzlichen Durchschnitt – somit bei 61 Jahren.

Wie wird sich das Pensionsantrittsalter zukünftig entwickeln? Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird sich das Pensionsantrittsalter sicherlich nach hinten verschieben müssen. Jedoch findet bereits jetzt ein Umdenken im Pensionssystem statt – kapitalbasierende / private und betriebliche Vorsorge wird gefördert – sodass die jüngere Generation später nicht mehr so stark von der gesetzlichen Pension abhängig ist. In diesem Zusammenhang kann man auf sein gewünschtes Pensionsziel selbst hinarbeiten und dann in Pension gehen, wenn man es sich leisten kann. Geht man früher als gesetzlich vorgeschrieben, muss man zwar Abschläge in Kauf nehmen, jedoch diese wirken sich nicht so stark aus, da man eine zweite Säule / Einkommen (private Vorsorge) in der Pension hat.




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