• Altersvorsorge – Wissen ist Macht!

    Das System der Altersvorsorge hat und wird sich weiterhin stark verändern. Die Prioritäten werden sich weg vom staatlichen System hin zur privaten Vorsorge verschieben. Die Hauptproblematik liegt hierbei in der demographischen Entwicklung. Aufgrund des in den meisten europäischen Ländern vorherrschenden Umlageverfahrens wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass aktuelle staatliche Alterssystem aufrecht zu erhalten. Mit starken Kürzungen ist hierbei zu rechnen. Genau aus diesem Grund unterstützt der Staat die private Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich in beinahe allen Fällen um eine kapitalbasierende Vorsorge – das bedeutet, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, wie viel er in der Zeit seiner Erwerbstätigkeit auf die Seite legt bzw. wie viel man wiederrum in der Pensionsphase davon bekommt. Neben der privaten Vorsorge wird auch noch verstärkt auf die betriebliche Vorsorge eingegangen / diese wird gefördert. Im amerikanischen Raum ist dieses Instrument Gang und Gebe. Dies liegt vor allem daran, dass hier ein kapitalbasierendes Vorsorgesystem vorherrscht.

    Seit geraumer Zeit zielt der Staat auf das drei Säulenmodell bei der Vorsorge fürs Alter ab. Jede Säule soll als Vorsorgeinstrument eingesetzt werden, um somit eine drohende Altersarmut zu verhindern. Um welche Schwerpunkte es sich hierbei handelt bzw. wo die Chancen sowie auch die Gefahren unseres Vorsorgesystems liegen soll anhand dieser Homepage kurz und einfach erklärt werden. Jeder besitzt die Chance über seine finanzielle Situation im Alter Bescheid zu wissen und dementsprechend selbst vorzusorgen.


  • Betriebliche Altersvorsorge

    In den meisten Ländern wird bei der Altersvorsorge von einem sogenannten Säulenmodell gesprochen. In der Vergangenheit beruhte dieses Modell vor allem in Ländern mit dem Umlageverfahren auf einer Säule – der staatlichen Pension. Durch die demographische Entwicklung und die sich daraus ergebende Belastung auf den Staat – kam es / kommt es / wird es kommen – zu einer Neuüberdenkung des vorhandenen Systems. Aus einer Säule wurden auf einmal drei: die gesetzliche Pension, die betriebliche Pension sowie die private Vorsorge.

    Bei der betrieblichen Vorsorge geht es darum, dass neben dem Staat auch das Unternehmen, in welchem der betroffene tätig war für die Ruhestandszeit dieser Personen vorsorgt. In Österreich wurde zum Beispiel die Abfertigung reformiert. Zukünftig kann diese auch als monatliche Zusatzpension in Anspruch genommen werden, sodass die Pensionslücke verringert wird. Auch bei den Firmenpensionen hat sich sehr viel getan. In Ländern mit einem kapitalbasierenden System war es bereits Gang und Gebe, dass der Dienstvertrag auch eine betriebliche Vorsorge / Betriebspension beinhaltet. In den anderen Ländern wurde dieser Aspekt durch die Pensionsreformen unterstützt. In vielen Unternehmen, auch in Ländern wo das Umlageverfahren vorherrscht, bekommen Mitarbeiter jetzt später eine Firmenpension. Dies kann aufgrund einer individuellen Vereinbarung basieren oder aufgrund einer allgemeinen Voraussetzung (z.B. Verhandlung zwischen Betriebsrat und Vorstand / Geschäftsführung – für alle Mitarbeiter wird in eine betriebliche Vorsorge einbezahlt). Zukünftig wird die betriebliche Vorsorge einen wichtigen Bestandteil zur Füllung der Pensionslücke einnehmen.

    Für Unternehmungen kann die betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter auch als Anreizsystem eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine finanziell verwurzelte Motivationssteigerung. Eine betriebliche Vorsorge ist oftmals die Voraussetzung, warum man sich ausgerechnet für jenes Unternehmen entscheidet. Um gutes Personal zu erhalten bedarf es gewissen Anreizen / Förderaspekte – eine betriebliches Pensionsversprechen ist hierfür ideal geeignet.