• Altersvorsorge – Wissen ist Macht!

    Das System der Altersvorsorge hat und wird sich weiterhin stark verändern. Die Prioritäten werden sich weg vom staatlichen System hin zur privaten Vorsorge verschieben. Die Hauptproblematik liegt hierbei in der demographischen Entwicklung. Aufgrund des in den meisten europäischen Ländern vorherrschenden Umlageverfahrens wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass aktuelle staatliche Alterssystem aufrecht zu erhalten. Mit starken Kürzungen ist hierbei zu rechnen. Genau aus diesem Grund unterstützt der Staat die private Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich in beinahe allen Fällen um eine kapitalbasierende Vorsorge – das bedeutet, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, wie viel er in der Zeit seiner Erwerbstätigkeit auf die Seite legt bzw. wie viel man wiederrum in der Pensionsphase davon bekommt. Neben der privaten Vorsorge wird auch noch verstärkt auf die betriebliche Vorsorge eingegangen / diese wird gefördert. Im amerikanischen Raum ist dieses Instrument Gang und Gebe. Dies liegt vor allem daran, dass hier ein kapitalbasierendes Vorsorgesystem vorherrscht.

    Seit geraumer Zeit zielt der Staat auf das drei Säulenmodell bei der Vorsorge fürs Alter ab. Jede Säule soll als Vorsorgeinstrument eingesetzt werden, um somit eine drohende Altersarmut zu verhindern. Um welche Schwerpunkte es sich hierbei handelt bzw. wo die Chancen sowie auch die Gefahren unseres Vorsorgesystems liegen soll anhand dieser Homepage kurz und einfach erklärt werden. Jeder besitzt die Chance über seine finanzielle Situation im Alter Bescheid zu wissen und dementsprechend selbst vorzusorgen.


  • Gehaltsumwandlung

    Die Gehaltsumwandlung, welche oftmals auch als Entgeltumwandlung bezeichnet wird, zählt zum zweiten Teilbereich der Altersvorsorge – der betrieblichen Vorsorge. Diese Vorsorgearte wird vom Staat gefördert. In weiten Teilen Europas hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf einen klar bestimmten Anteil seines Entgeltes für die Altersvorsorge zu verwenden. Dieser Anspruch wird in der Regel durch gewisse Vorzüge / Rechte unterstrichen. Die Ansparung mittels einer Gehaltsumwandlung ist zweckgebunden und staatlich unterstützt. Die staatliche Unterstützung liegt darin, dass für diesen Betrag meist keine Sozialabgaben sowie Einkommenssteuer zu entrichten ist. Anhand eines Beispiels ist die Gehaltsumwandlung einfach erklärbar.

    Staat A: Förderung Altersvorsorge mittels Gehaltsumwandlung 25 Euro / monatlich

    Die 25 Euro werden zuerst direkt vom Bruttolohn abgezogen, sodass sich die Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben und Einkommenssteuer verringert. Für die 25 Euro, welche bei einer Gehaltsumwandlung in der Regel mittels einer Versicherung angespart werden, fallen keine weiteren Steuern an. Würde man von der Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung nicht Gebrauch machen – hier muss man erwähnen, dass niemand zu dieser gesetzlich gezwungen wird – müsste man die 25 Euro voll versteuern. In der Regel bleiben dann Netto 14-18 Euro (je nach Einkommenssteuersatz) – übrig. Der Vorteil der Ansparung liegt somit in der Steuerersparnis.

    Der Staat fördert diese Art der Vorsorge ganz bewusst. Schlussendlich will weiß er darüber Bescheid, wie wichtig die betriebliche sowie private Altersvorsorge zukünftig sein wird. Altersarmut sollte nach allen Möglichkeiten vermieden werden. Neben dem herkömmlichen Aspekt der Ansparung bringt die Gehaltsumwandlung auch den Aspekt der Aufklärung mit sich. Durch die Befassung mit diesem Instrument wird jeder Einzelne vor die Thematik der Altersvorsorge stellt. Wenn diese dazu beiträgt, dass man sich mit dem Vorsorgegedanken beschäftigt, hat sie bereits ihren Zweck erfüllt!