• Altersvorsorge – Wissen ist Macht!

    Das System der Altersvorsorge hat und wird sich weiterhin stark verändern. Die Prioritäten werden sich weg vom staatlichen System hin zur privaten Vorsorge verschieben. Die Hauptproblematik liegt hierbei in der demographischen Entwicklung. Aufgrund des in den meisten europäischen Ländern vorherrschenden Umlageverfahrens wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass aktuelle staatliche Alterssystem aufrecht zu erhalten. Mit starken Kürzungen ist hierbei zu rechnen. Genau aus diesem Grund unterstützt der Staat die private Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich in beinahe allen Fällen um eine kapitalbasierende Vorsorge – das bedeutet, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, wie viel er in der Zeit seiner Erwerbstätigkeit auf die Seite legt bzw. wie viel man wiederrum in der Pensionsphase davon bekommt. Neben der privaten Vorsorge wird auch noch verstärkt auf die betriebliche Vorsorge eingegangen / diese wird gefördert. Im amerikanischen Raum ist dieses Instrument Gang und Gebe. Dies liegt vor allem daran, dass hier ein kapitalbasierendes Vorsorgesystem vorherrscht.

    Seit geraumer Zeit zielt der Staat auf das drei Säulenmodell bei der Vorsorge fürs Alter ab. Jede Säule soll als Vorsorgeinstrument eingesetzt werden, um somit eine drohende Altersarmut zu verhindern. Um welche Schwerpunkte es sich hierbei handelt bzw. wo die Chancen sowie auch die Gefahren unseres Vorsorgesystems liegen soll anhand dieser Homepage kurz und einfach erklärt werden. Jeder besitzt die Chance über seine finanzielle Situation im Alter Bescheid zu wissen und dementsprechend selbst vorzusorgen.


  • Abfertigung

    In den meisten Ländern wird bei der Altersvorsorge von einem sogenannten Säulenmodell gesprochen. In der Vergangenheit beruhte dieses Modell vor allem in Ländern mit dem Umlageverfahren auf einer Säule – der staatlichen Pension. Durch die demographische Entwicklung und die sich daraus ergebende Belastung auf den Staat – kam es / kommt es / wird es kommen – zu einer Neuüberdenkung des vorhandenen Systems. Aus einer Säule wurden auf einmal drei: die gesetzliche Pension, die betriebliche Pension sowie die private Vorsorge.

    Bei der betrieblichen Vorsorge geht es darum, dass neben dem Staat auch das Unternehmen, in welchem der betroffene tätig war für die Ruhestandszeit dieser Personen vorsorgt. Die Abfertigung zählt hierbei auch zur betrieblichen Altersvorsorge. In Österreich wurde zum Beispiel die Abfertigung reformiert. Zukünftig kann diese auch als monatliche Zusatzpension in Anspruch genommen werden, sodass die Pensionslücke verringert wird.

    In Österreich wurde die Abfertigung mit der letzten Pensionsreform grundlegend verändert. In der Vergangenheit war es immer der Fall, dass, wenn man gewisse Zeiten in einem Unternehmen gearbeitet hat, man Anspruch auf eine Abfertigung hatte. Die Höhe des Anspruchs richtete nach der Unternehmenszugehörigkeit bzw. der Höhe des monatlichen Entgelts. Man konnte hierbei jedoch auch um die Abfertigung umfallen. Bei eigener Kündigung bzw. aus guten Gründen fiel man meist um die gesamte Abfertigung um. Aktuell ist die Abfertigung vom Unternehmen ausgegliedert worden. Die Unternehmungen zahlen hierfür einen gewissen Betrag an die ausgelagerte Stelle ein. Zukünftig kann man, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, nicht mehr um die Abfertigung umfallen. Auf der anderen Seite hat dies für Unternehmungen einen gewissen Vor- bzw. Nachteil. Der Vorteil liegt darin, dass keine Rückstellung mehr zu bilden ist, bzw. die Abfertigung ausgelagert wurde und dass die Höhe der Abfertigung geringfügig geringer als im alten Modell ist. Der Nachteil liegt in der Auszahlung.

    Für den Staat liegt der Vorteil der neuen Abfertigung darin, dass die Abfertigung zu einem fixen Bestandteil der betrieblichen Vorsorge geworden ist. Die Möglichkeit der monatlichen Zusatzpension wird hierbei in den Mittelpunkt gerückt!