Abfertigung

In den meisten Ländern wird bei der Altersvorsorge von einem sogenannten Säulenmodell gesprochen. In der Vergangenheit beruhte dieses Modell vor allem in Ländern mit dem Umlageverfahren auf einer Säule – der staatlichen Pension. Durch die demographische Entwicklung und die sich daraus ergebende Belastung auf den Staat – kam es / kommt es / wird es kommen – zu einer Neuüberdenkung des vorhandenen Systems. Aus einer Säule wurden auf einmal drei: die gesetzliche Pension, die betriebliche Pension sowie die private Vorsorge.

Bei der betrieblichen Vorsorge geht es darum, dass neben dem Staat auch das Unternehmen, in welchem der betroffene tätig war für die Ruhestandszeit dieser Personen vorsorgt. Die Abfertigung zählt hierbei auch zur betrieblichen Altersvorsorge. In Österreich wurde zum Beispiel die Abfertigung reformiert. Zukünftig kann diese auch als monatliche Zusatzpension in Anspruch genommen werden, sodass die Pensionslücke verringert wird.

In Österreich wurde die Abfertigung mit der letzten Pensionsreform grundlegend verändert. In der Vergangenheit war es immer der Fall, dass, wenn man gewisse Zeiten in einem Unternehmen gearbeitet hat, man Anspruch auf eine Abfertigung hatte. Die Höhe des Anspruchs richtete nach der Unternehmenszugehörigkeit bzw. der Höhe des monatlichen Entgelts. Man konnte hierbei jedoch auch um die Abfertigung umfallen. Bei eigener Kündigung bzw. aus guten Gründen fiel man meist um die gesamte Abfertigung um. Aktuell ist die Abfertigung vom Unternehmen ausgegliedert worden. Die Unternehmungen zahlen hierfür einen gewissen Betrag an die ausgelagerte Stelle ein. Zukünftig kann man, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, nicht mehr um die Abfertigung umfallen. Auf der anderen Seite hat dies für Unternehmungen einen gewissen Vor- bzw. Nachteil. Der Vorteil liegt darin, dass keine Rückstellung mehr zu bilden ist, bzw. die Abfertigung ausgelagert wurde und dass die Höhe der Abfertigung geringfügig geringer als im alten Modell ist. Der Nachteil liegt in der Auszahlung.

Für den Staat liegt der Vorteil der neuen Abfertigung darin, dass die Abfertigung zu einem fixen Bestandteil der betrieblichen Vorsorge geworden ist. Die Möglichkeit der monatlichen Zusatzpension wird hierbei in den Mittelpunkt gerückt!




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