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  • Säulenmodell

    In den meisten Ländern wird bei der Altersvorsorge von einem sogenannten Säulenmodell gesprochen. In der Vergangenheit beruhte dieses Modell vor allem in Ländern mit dem Umlageverfahren auf einer Säule – der staatlichen Pension. Durch die demographische Entwicklung und die sich daraus ergebende Belastung auf den Staat – kam es / kommt es / wird es kommen – zu einer Neuüberdenkung des vorhandenen Systems. Aus einer Säule wurden auf einmal drei: die gesetzliche Pension, die betriebliche Pension sowie die private Vorsorge.

    Die gesetzliche Pension ist recht schnell erklärbar. Wie in der Vergangenheit wird auch zukünftig der Staat an seine Pensionisten, welche die Anspruchsvoraussetzungen hierbei erfüllen, eine Pension ausbezahlen. Die Höhe der Pensionszahlungen wird jedoch maßgeblich geringer ausfallen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Bei den meisten Personen wird eine recht hohe Pensionslücke entstehen. Diese Lücke wird mit zwei anderen „Säulen“ versucht zu schließen – der betrieblichen  und der privaten.

    Bei der betrieblichen Vorsorge geht es darum, dass neben dem Staat auch das Unternehmen, in welchem der betroffene tätig war für die Ruhestandszeit dieser Personen vorsorgt. In Österreich wurde zum Beispiel die Abfertigung reformiert. Zukünftig kann diese auch als monatliche Zusatzpension in Anspruch genommen werden, sodass die Pensionslücke verringert wird. Auch bei den Firmenpensionen hat sich sehr viel getan. In Ländern mit einem kapitalbasierenden System war es bereits Gang und Gebe, dass der Dienstvertrag auch eine betriebliche Vorsorge / Betriebspension beinhaltet. In den anderen Ländern wurde dieser Aspekt durch die Pensionsreformen unterstützt. In vielen Unternehmen, auch in Ländern wo das Umlageverfahren vorherrscht, bekommen Mitarbeiter jetzt später eine Firmenpension. Dies kann aufgrund einer individuellen Vereinbarung basieren oder aufgrund einer allgemeinen Voraussetzung (z.B. Verhandlung zwischen Betriebsrat und Vorstand / Geschäftsführung – für alle Mitarbeiter wird in eine betriebliche Vorsorge einbezahlt). Zukünftig wird die betriebliche Vorsorge einen wichtigen Bestandteil zur Füllung der Pensionslücke einnehmen.

    Der dritte Punkt ist die private Vorsorge. Hier steht ganz klar das kapitalbasierende System im Vordergrund. Wenn  es nach dem Staat geht, sollte jede Person zusätzlich selbst für seinen späteren Lebensunterhalt vorsorgen. Spätere Altersarmut, da die staatliche Pension zurück gehen wird, sollte möglichst vermieden werden.